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Jugend-FreizeitTicket
…freie Fahrt im gesamten VBN nach Schulschluss sowie an Wochenenden und Feiertagen
Ab März 2010 gilt das neue Jugend-FreizeitTicket für alle Kinder, Schüler und Auszubildende unter 21 Jahren. Mit dem Jugend-FreizeitTicket könnt Ihr wochentags ab 14 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen sogar ganztägig durch das gesamte VBN-Gebiet fahren. Wohin die Reise gehen soll und wie oft Ihr unterwegs sein wollt, entscheidet Ihr ganz flexibel! Euch stehen alle öffentlichen Verkehrsmittel, bis auf den IC, zur Verfügung.
Das Jugend-FreizeitTicket wird Euch als MonatsTicket oder als JahresTicket angeboten. Das heißt, dass Ihr die Wahl habt, ob Ihr das Ticket flexibel für einzelne Monate oder gleich für 12 Monate am Stück kaufen wollt, was billiger ist.
Vorteile für das MonatsTicket:
- Ihr könnt Monat für Monat neu entscheiden, ob Ihr verbundweit mobil sein wollt oder nicht.
- An das MonatsTicket kommt Ihr sofort heran, denn Ihr erhaltet es bei allen BSAG-Kundencentern und -Vertriebspartnern.
Also einfach Ticket dort kaufen, Euren Namen darauf eintragen und schon kann es für einen ganzen Kalendermonat auf die Reise gehen.
Vorteile für das JahresTicket:
- Wenn Ihr Euch für das JahresTicket entscheidet, zahlt Ihr zwar den Jahresbetrag einmalig im Voraus, dafür spart Ihr aber monatlich im Vergleich zum MonatsTicket 5 Euro. Das JahresTicket erhaltet Ihr, indem Ihr ein Bestellformular zusammen mit einem Passfoto bei einem unserer Kundencenter abgebt. Das Bestellformular könnt Ihr entweder online, unter http://www.jugend-freizeitticket.de/, oder direkt im Kundencenter ausfüllen. Bitte beachtet, dass bei Bestellern unter 18 Jahren ein Erziehungsberechtiger mit unterschreiben muss.
- Falls Ihr das JahresTicket verlieren solltet, habt Ihr die Möglichkeit, Euch ein ErsatzTicket gegen eine Bearbeitungsgebühr ausstellen zu lassen.
Noch etwas, dass Ihr bei der Nutzung des Jugend-FreizeitTickets beachten solltet:
Der Nachtlinien-Zuschlag sowie die Nutzung der Nachteulen sind übrigens beim Jugend-FreizeitTicket inklusive.
Das Jugend-FreizeitTicket ist personengebunden und somit nicht übertragbar. Im Falle einer Ticketkontrolle ist daher ein Kinder- bzw. Schülerausweis und bei Jugendlichen ab 16 Jahren ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Ihr dürft das Jugend-FreizeitTicket bis zu Eurem 21. Geburtstag bestellen. Das bedeutet konkret, solange der Gültigkeitsbeginn Eures Tickets noch vor Eurem 21. Geburtstag liegt, könnt Ihr alle Vorteile daraus noch bis zum Gültigkeitsende nutzen. Das lohnt sich natürlich besonders beim Kauf eines JahresTickets!
mehr Infos / weitere Bestimmungen: Mitnahmeregelungen Tarifbestimmungen zum Jugend-FreizeitTicket
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S |
Gesamtnetz | Nahbereich |
| - | - | - | 132,00 | - | | - | - | - | 11,00 | - | | - | - | - | 16,90 | - |
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