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Lieferanten-Infos

19. Juni 2013
Lieferanten Info

Informationen für BSAG Lieferanten

 

Hier erhalten unsere Lieferanten Informationen...................................




Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen
Allgemeine Einkaufsbedingungen


 


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Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen


 

Informationen für Lieferanten zur Anwendung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)

 

Die BSAG als öffentlicher Auftraggeber:

Die BSAG ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, deren Hauptgesellschafter, die Freie Hansestadt Bremen ist, mit einem Anteil von 99,03%. Vor diesem Hintergrund besitzt die BSAG den Status eines öffentlichen Auftraggebers, auf den die Regelungen des Öffentlichen Vergaberechts anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang ist die BSAG u. a. verpflichtet, das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (kurz Tariftreue- und Vergabegesetz, TTVGHB) anzuwenden.

Dies bedeutet:

Für Bau- und Dienstleistungsbestellungen:

Öffentliche Aufträge dürfen durch die BSAG nur nach den Bestimmungen des Abschnitts 3 des TTVGHB vergeben werden (§9 bis § 17). Siehe hierzu bitte Text aus dem Hyperlink.

Hyperlink zum TTVGHB:

          Tariftreuegesetz Bremen  (68 kB)

 

Für Lieferleistungen:

Die BSAG ist verpflichtet auf Basis des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes i. V. m. der Bremischen Verordnung über die Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz BremKernV) die Einhaltung von Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicher zu stellen.

Sie findet Anwendung, sofern folgende Waren Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind:

-        Arbeits- und Dienstbekleidung, Stoffe oder sonstige Textilwaren,

-        Naturstein und Natursteinprodukte,

-        Tee, Kaffee, Kakao,

-        Blumen,

-        Spielwaren oder Sportbälle

Die einzelnen Anforderungen hierzu können Sie aus den nachfolgenden Verknüpfungen erfahren:

 

  1.Ebene: Bremische Kernarbeitsnormverordnung vom 10.06.2011 (189 kB)

 

  2.Ebene: ILO-Kernarbeitsnormen (3156 kB)

                             

 

Um den o. g. Anforderungen gerecht zu werden, hat die BSAG die nachfolgende Rahmenqualifikationsvereinbarung für Lieferanten entwickelt, für Unternehmen die sich als Lieferant für bestimmte Warengruppen bei der BSAG bewerben wollen.

Sie können sich dieses Dokument unter folgendem Link herunterladen:

 

                      Rahmenqualifikationsvereinbarung (325 kB)

                

Sollten Sie weitere Informationen zu den Beschaffungsaktivitäten der BSAG wünschen, so rufen sie uns unter der nachfolgenden Telefonnummer an:

0421 / 5596-304, Herr Benndorf

 

  


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Allgemeine Einkaufsbedingungen


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