|
|
|
Einzel-Kurzstrecke
…um es kurz zu machen… Die Kurzstrecke gilt nur auf BSAG-Linien in den Zonen 100 und 101! (Siehe Tarifzonenplan unter www.vbn.de) Schnell-(S-)Linien sind ausgenommen. Nachdem Sie die Kurzstrecke gelöst haben, gilt sie für maximal drei weitere Haltestellen. Umstiege während des Kurztripps sind erlaubt, längere Fahrtunterbrechungen jedoch nicht! Die Einzel-Kurzstrecke erhalten Sie sowohl bei unseren BSAG-Kundencentern und -Vertriebsstellen als auch in unseren Bussen & Bahnen.
Bei der Nutzung von "N-Linien" müssen Inhaber von Kurzstrecken einen Nachtlinien-Zuschlag hinzulösen. mehr Infos / weitere Bestimmungen: Mitnahmeregelungen KurzstreckenTickets (HB) unter Punkt 5.1 der Tarifbestimmungen Nachtlinien-Zuschläge AlternativTickets: EinzelTickets für Erwachsene 4er-Tickets für Erwachsene (BOB) 4er-Kurzstrecke (BOB) Kinder-EinzelTickets Schüler-10erTickets
|
|
|
| Preisstufe |
I |
II |
S |
Gesamtnetz | Nahbereich |
| 1,10 | - | - | - | - |
|
|
|