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Nachtlinien-Zuschläge
…für alle Nacht-(N-)Linien, Nachtexpress und Nachtschwärmer Nachtlinien-Zuschläge gehören dazu, wenn Sie Fahrten mit einer BSAG-"N"-Linie, einem VWG-Nachtexpress oder einem VBN-Nachtschwärmer unternehmen. Der Zuschlag wird einmalig pro Nacht und pro Person erhoben. Die Zuschlagspflicht endet morgens um 4 Uhr! Alle Inhaber eines JahresTicketPLUS, eines JobTickets für Erwachsene, eines NachtTickets, eines VBN-SemesterTickets, eines Jugend-FreizeitTickets sowie eines KombiTickets müssen keine Nachtlinien-Zuschläge zu Ihrem Ticket hinzulösen. Nachtlinien-Zuschläge erhalten Sie überall - ob in unseren BSAG-Kundencentern, bei unseren BSAG-Vertriebspartnern oder direkt in unseren Fahrzeugen. Sie haben die Möglichkeit zwischen EinzelTickets und günstigeren 4er-Tickets zu wählen. Als "BOB-Kunde" fahren Sie in jedem Fall immer mit den günstigeren 4erTickets. Zusätzlich ersparen Sie sich mit BOB lästige PapierTickets, denn Sie buchen Ihre Fahrten einfach elektronisch. Am Ende eines Monats bzw. eines Quartals bezahlen Sie dann bequem per Lastschrift! Mehr Informationen zu BOB sind in unseren Tarifbestimmungen unter Punkt 1.3 nachzulesen. mehr Infos / weitere Bestimmungen: Mitnahmeregelungen Nachtlinien-Zuschläge unter Punkt 2.5 der Tarifbestimmungen
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| Preisstufe |
I |
II |
S |
Gesamtnetz | Nahbereich |
| - | - | - | 1,00 | - | | - | - | - | 3,40 | - | | - | - | - | 0,85 | - |
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