An welchen Verknüpfungspunkten gilt die Anschlussgarantie?
Hauptbahnhof Eine übersichtliche Darstellung der garantierten Anschlüsse erhalten Sie hier.
Domsheide Anschlusssicherung zwischen den Linien 2, 6, 24 und 25 sowie zwischen den Linien 3 und 4
Roland-Center Anschlusssicherung zwischen der Linie 1 und den Linien 57/58 sowie zwischen der Linie 1 und der Linie 55
Huckelriede Anschlusssicherung von der Linie 4 Fahrtrichtung Arsten zu den Linien 51, 53 und von den Linien 51, 53 zur Linie 4 Fahrtrichtung Borgfeld/Falkenberg sowie von der Linie 26 zu den Linien 51, 53 und 4 Fahrtrichtung Arsten und umgekehrt von den Linen 51, 53 und 4 Fahrtrichtung Borgfeld/Falkenberg zur Linie 26
Föhrenstraße Anschlusssicherung von der Linie 10 Fahrtrichtung Sebaldsbrück zu den Linien 40/41 Fahrtrichtung Sebaldsbrück und umgekehrt von den Linien 40/41 Fahrtrichtung Weserwehr zur Linie 10 Fahrtrichtung Gröpelingen
Sebaldsbrück Anschlusssicherung zwischen der Linie 2 und den Linien 40/41sowie zwischen der Linie 10 und den Linien 21, 33/34 und 37 sowie zwischen den Linien 21 und 37
Züricher Straße Anschlusssicherung zwischen der Linie 1 und der Linie 25
Horner Mühle Anschlusssicherung zwischen der Linie 4 und den Linien 33/34 Fahrtrichtung Sebaldsbrück und umgekehrt von den Linien 33/34 Fahrtrichtung Horn zur Linie 4
Horner Kirche Anschlusssicherung von der Linie 21 Fahrtrichtung Spittaler Straße zur Linie 4 Fahrtrichtung Borgfeld/Falkenberg sowie zu den Linien 33/34 Fahrtrichtung Sebaldsbrück und umgekehrt von der Linie 4 Fahrtrichtung Arsten und von den Linien 33/34 Fahrtrichtung Horn zur Linie 21 Fahrtrichtung Sebaldsbrück
Borgfeld Anschlusssicherung zwischen der Linie 4 und der Linie 30
Kulenkampffallee Anschlusssicherung von der Linie 8 zur Linie 22 Fahrtrichtung Spittaler Strasse und umgekehrt von der Linie 22 Fahrtrichtung Kattenturm zur Linie 8
Weserwehr Anschlusssicherung zwischen den Linien 3 und 40/41
Auch in Bremen-Nord gibt es eine Anschlussgarantie (im 30-Minuten-Takt) an folgenden Verknüpfungspunkten:
Bahnhof Vegesack Anschlusssicherung von den Linien 71 und 74 zu den Linien 76 und 79 sowie von der Linie 71 Fahrtrichtung Gröpelingen zur Linie 74 Fahrtrichtung Marßeler Feld, von der Linie 71 Fahrtrichtung Neuenkirchen zur Linie 74 Fahrtrichtung Schwanewede über Dreienkamp und von der Linie 74 Fahrtrichtung Marßeler Feld zur Linie 71 Fahrtrichtung Gröpelingen, von der Linie 74 Fahrtrichtung Schwanewede über Dreienkamp zur Linie 71 Fahrtrichtung Neueunkirchen sowie von den Linien 76 und 79 zu den Linien 71 Fahrtrichtung Gröpelingen und 74 Fahrtrichtung Marßeler Feld
Bahnhof Blumenthal Anschlusssicherung zwischen den Linien 71 und 74, von den Linien 71 und 74 zur Linie 76 sowie von Linie 76 Fahrtrichtung Bahnhof Vegesack zu den Linien 71 und 74 sowie von Linie 76 Fahrtrichtung Rönnebeck zu den Linien 71 Fahrtrichtung Gröpelingen und 74 Fahrtrichtung Schwanewede über Dreienkamp
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