Spezielle Fragen zu BOB
Was muss ich beim Umsteigen mit meinem BOB-Ticket tun?
Nichts, solange Sie sich im zeitlichen Rahmen der Gültigkeit befinden. Ist diese abgelaufen, müssen Sie erneut eine Fahrt buchen.
Welche zeitlichen Regelungen gelten für mein BOB-Ticket?
Dazu folgendes Beispiel: Sie buchen eine Fahrt innerhalb Bremens, das heißt, dass Sie für die nächsten 3 Stunden ein gültiges Ticket haben.
Darüber hinaus gilt auch noch die 60-Minuten-Regelung, bei der Sie die Möglichkeit haben, Ihr Ticket für die Hin- und Rückfahrt zu benutzen, sofern Sie bis zur 60. Minute wieder an Ihrem Ausgangspunkt angekommen sind.
Nach diesen 60 Minuten können Sie das Ticket noch für eine Fahrt auf das Fahrtziel hin weitere 2 Stunden nutzen und auch in diese Richtung beliebig oft umsteigen und Ihre Fahrt unterbrechen.
Wo gilt BOB?
BOB gilt im gesamten VBN-Gebiet, das heißt Sie können mit Ihrem BOB-Ticket alle VBN-Verkehrsmittel entsprechend Ihrer gewählten Fahrt benutzen, also alle Regionalzüge sowie alle Regiobusse. Eine Liste der zugehörigen Unternehmen finden Sie hier. (86 KB) Diese Unternehmen (bis auf die drei unten genannten) können Ihr BOB-Ticket nur lesen, selbst ausstellen können sie es nicht.
Wo kann ich ein BOB-Ticket lösen?
In Bremen bei der BSAG sind in allen Bussen und Bahnen Automaten, an denen Sie Ihr BOB-Ticket lösen können. Nutzen Sie allerdings Ihr Ticket für Fahrten ins Umland und mit anderen VBN-Verkehrsmitteln (außer VWG Oldenburg und BremerhavenBus), bedenken Sie bitte, dass Sie die BOB-Karte NICHT für Ihre Rückfahrt benutzen können (ausgenommen 60-Minuten-Regelung), da bisher nur diese drei Unternehmen BOB-Tickets ausstellen können.
Wie rechnet BOB ab?
Basis der Abrechnung ist der bestmögliche Preis pro Tag, der nachträglich vom System ermittelt wird und Fahrtenanzahl sowie Personen/Fahrt berücksichtigt.
Folgende Tickets werden im BOB-System berücksichtigt:
4er-Tickets für Erwachsene
TagesTickets
TagesTicketPLUS
Kinder-EinzelTickets
Schüler-10erTicket
Fahrrad-TagesTicket ab 2008
NachtTicket
4er-Kurzstrecke
Nachtlinien-Zuschlag
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