StadtTicket für Kinder und Jugendliche

Informationen zum StadtTicket für Kinder und Jugendliche

Preisstufen

  • I (HB) Bremen (Zone 100/101) 0,00 €

Voraussetzungen

  • Die Sozialzentren in Bremen prüfen, ob Sie berechtigt sind ein StadtTicket zu nutzen. Beziehen Sie folgende Leistungen, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (»Hartz IV«), Sozialhilfe nach dem SGB XII Kap. 3 und 4, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem SGB XII (z.B. Heimbewohner), dann sind Sie in der Regel berechtigt und erhalten kostenlos eine auf Ihren Namen ausgestellte Kundenkarte mit Lichtbild. Nur mit dieser Kundenkarte dürfen Sie das StadtTicket nutzen.

Geltungsbereich

  • Gilt komplett in der Preisstufe l, das heißt, nicht nur auf den Linien der BSAG, sondern auch bei anderen Verkehrsunternehmen innerhalb der PS l.

Geltungsdauer

  • Gilt für einen Kalendermonat. Gültigkeitsende ist der 1. Werktag (montags bis freitags) des Folgemonats 12:00 Uhr.

Nutzungsmöglichkeit

  • Gilt für eine Person.

Übertragbarkeit

  • nein

Mitnahmemöglichkeiten

  • keine

Vertriebsstellen

  • über die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen
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